Encasings auf Rezept – Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Bei einer ärztlich diagnostizierten Hausstauballergie oder Milbenallergie können Bettzwischenbezüge – sogenannte Encasings – als Hilfsmittel verordnet werden. Gesetzlich Krankenversicherte haben in diesem Fall Anspruch auf Kostenübernahme durch deine Krankenkasse.
Als zugelassener Hilfsmittellieferant übernimmt SachMed die komplette Abwicklung mit deiner Krankenkasse – von der Verordnungsprüfung bis zur individuellen Beratung zu den passenden Encasings für Matratze, Kopfkissen und Bettdecke.
Ihre Verordnung schicken Sie im Original an uns: SachMed GmbH, Mergenthalerstraße 40, 48268 Greven.
Wir rufen Sie an und besprechen mit Ihnen, wie Sie Ihr Kopfkissen, Ihre Bettdecke und die Matratze ausmessen. So können wir Ihnen die passenden Encasings empfehlen und Ihnen verschiedene Möglichkeiten vorstellen.
Für die Bearbeitung deiner Bestellung benötigen wir die richtigen Bettmaße. Hier erfährst du, wie du diese ausmessen kannst.
Je nachdem, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie Mitglied sind, werden Encasings alle zwei, fünf oder zehn Jahre erstattet. Bei Kindern, bei denen größere Betten notwendig sind, werden im Regelfall die neuen Größen erstattet. Ärzt:innen sollten dies auf der Verordnung bzw. dem Rezept vermerken. Wir bei SachMed kümmern uns anschließend für Sie darum, dass Ihnen die Kosten erstattet werden.
Wenn Ihnen eine Verordnung bzw. ein Rezept vorliegt, schicken Sie bitte das Original an uns: SachMed GmbH, Mergenthalerstraße 40, 48268 Greven. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und melden uns bei Ihnen, damit wir gemeinsam Ihr geeignetes Encasing finden.
Versicherte ab 18 Jahren müssen die gesetzliche Zuzahlung leisten, die die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt haben. In der Regel sind dies mindestens fünf Euro, aber maximal zehn Euro pro Encasing-Set.


